Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern (Anlage 6 BMV-Ä/BMV-EKV)
Ziel dieses Vertrages ist es, bei der Aufbereitung und Weiterleitung von Daten zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Ersatzkassen ab einem möglichst frühen Zeitpunkt weitestgehend auf die papierlose Form überzugehen und unter Beachtung des Datenschutzes den Datenaustausch auf maschinell verwertbaren Datenträgern durchzuführen. Gleichzeitig regelt der Vertrag die Datenübermittlung bei konventioneller Abrechnung auf den vereinbarten Vordrucken.
Zuletzt geändert am 17. Dezember 2012
