Bundesmantelverträge

Vertrag über die hausärztliche Versorgung (Anlage 5 BMV-Ä/EKV)

Auf der gesetzlichen Grundlage der funktionalen Gliederung der vertragsärztlichen Ver­sorgung in die hausärztliche Versorgung und die fachärztliche Versorgung (§ 73 SGB V) schaffen die Vertragspartner die ergänzenden Regelungen, um eine langfri­stige strukturelle Wei­terentwicklung der ambulanten Versorgung einzulei­ten, für deren Qualität die Wahr­nehmung von hausärztlichen Aufgaben durch qualifizierte nieder­gelassene Ver­tragsärzte entscheidend ist.
Stand 1. Oktober 2000 
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Vertrag über die hausärztliche Versorgung (Anlage 5 BMV-Ä/EKV) 01.10.2000 PDF-Dokument zum Download 33 KB
 
Letzte Änderung 14.07.2005