Bundesmantelverträge
Vertrag über die hausärztliche Versorgung (Anlage 5 BMV-Ä/EKV)
Auf der gesetzlichen Grundlage der funktionalen Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in die hausärztliche Versorgung und die fachärztliche Versorgung (§ 73 SGB V) schaffen die Vertragspartner die ergänzenden Regelungen, um eine langfristige strukturelle Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung einzuleiten, für deren Qualität die Wahrnehmung von hausärztlichen Aufgaben durch qualifizierte niedergelassene Vertragsärzte entscheidend ist.
Stand 1. Oktober 2000
Dokumente zum Download
|
Titel/Thema |
In Kraft getreten |
Art/Größe |
|
Vertrag über die hausärztliche Versorgung (Anlage 5 BMV-Ä/EKV) |
01.10.2000 |
33 KB |
|
Letzte Änderung 14.07.2005