Vereinbarungen über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Anlagen 1 BMV-Ä/EKV)
Gegenstand dieser Vereinbarungen ist die Anwendung von Psychotherapie. Als Psychotherapie gelten die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.Gegenstand dieser Vereinbarung sind auch die in den Psychotherapie-Richtlinien genannten psychotherapeutischen Maßnahmen im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung.
Änderungen durch Verträge vom 30. Oktober 2007
Inkrafttreten: 1. Januar 2008
