Ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Vorstand, über die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr / Untersuchungen zur Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht sowie Untersuchungen zur Vorbereitung von Personalentscheidungen und betriebs- und fürsorgeärztliche Untersuchungen.
Dieser Vertrag regelt auf der Grundlage des § 75 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch (SGB V) die Durchführung der ärztlichen Versorgung von Soldaten der Bundeswehr im Rahmen des der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragenen Sicherstellungsauftrages.
Letzte Änderung:: § 6 Vergütung sowie § 7 Abrechnung
In-Kraft-Treten: 01.04.2009
