Sonstige Kostenträger

Ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr


Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Vorstand, über die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr / Untersuchungen zur Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht sowie Untersuchungen zur Vorbereitung von Personalentscheidungen und betriebs- und fürsorgeärztliche Untersuchungen.

Dieser Vertrag regelt auf der Grundlage des § 75 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch  (SGB V) die Durchführung der ärztlichen Versorgung von Soldaten der Bundeswehr im Rahmen des der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragenen Sicherstellungsauftrages.

Letzte Änderung:: § 6 Vergütung sowie § 7 Abrechnung

In-Kraft-Treten: 01.04.2009

 

 

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Titel/Thema Datum In Kraft getreten Art/Größe
Ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr 31.01.1989 01.04.2009 PDF-Dokument zum Download 80 KB
 
Letzte Änderung 23.04.2010