Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Beamten der aus der ehemaligen Deutschen Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und Dienststellen
Vertrag zwischen der Deutschen Bundespost, vertreten durch den Präsidenten des Sozialamtes der Deutschen Bundespost, (jetzt: der Unfallkasse Post und Telekom (UK PT) - vertreten durch den Geschäftsführer), Tübingen, einerseits und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Köln, andererseits über die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Postbeamten (jetzt: Beamten der aus der ehemaligen Deutschen Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und Dienststellen) vom 6. Juni 1984,
Stand: 1. Januar 2006
Die durch einen Dienstunfall verletzten Beamten der Deutschen Bundespost haben gemäß §§ 30 und 33 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 und 3 der "Verordnung zur Durchführung des § 33 des Beamtenversorgungsgesetzes (Heilverfahrensverordnung - HeilvfV)" vom 25. April 1979 (Bundesgesetzbl. I Seite 502) - Wortlaut siehe Anlage A - Anspruch auf Erstattung der notwendigen und angemessenen Kosten der Heilbehandlung.
