Ärztliche Versorgung der Mitglieder der Beitragsklassen I, II und III der Krankenkassenversorgung der Bundesbahnbeamten
Vertrag zwischen dem Vorstand der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die ärztliche Versorgung der Mitglieder der Beitragsklassen I, II und III der Krankenkassenversorgung der Bundesbahnbeamten*
vom 13. September 1983
Gültig ab: 4. Juli 2001
Anspruchsberechtigt nach diesem Vertrag sind die Mitglieder der Beitragsklassen I, II und III der KVB, zu denen auch die Versorgungsempfänger und Hinterbliebenen gehören, und ihre mitversicherten Angehörigen.
