Qualitätssicherung

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung (Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids)

Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität der spezialisierten Versorgung von Patienten1 mit HIV-Infektion / Aids-Erkrankung gesichert werden soll. Ziel der Vereinbarung ist die Sicherstellung einer dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft2 entsprechenden leitliniengerechten Steuerung und Durchführung der Behandlung und Betreuung HIV-infizierter und an Aids erkrankter Patienten in allen Krankheitsstadien durch den behandlungsführenden Arzt.

Inhalt

§ 1 Ziel und Inhalt
§ 2 Genehmigung
§ 3 Fachliche Befähigung des behandlungsführenden Arztes
§ 4 Patientengruppenübergreifende spezialisierte Versorgung
§ 5 Patientengruppenspezifische spezialisierte Versorgung
§ 6 Organisatorische Anforderungen und Praxisausstattung
§ 7 Ärztliche Dokumentation
§ 8 Überprüfung der ärztlichen Dokumentation
§ 9 Auswertung der Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 10 Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der besonderen Qualifikation der behandlungsführenden Ärzte
§ 11 Genehmigungsverfahren
§ 12 Übergangsregelung, Inkrafttreten
Anlage 1: Inhalte der ärztlichen Dokumentation nach § 7

 

Dokumente zum Download
Titel Vertrag vom: In Kraft getreten: Datei
Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/AIDS 23.06.2009 01.07.2009 PDF-Dokument zum Download  70 KB

 
Letzte Änderung 23.09.2009
Weitere Infos