Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung (Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids)
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität der spezialisierten Versorgung von Patienten1 mit HIV-Infektion / Aids-Erkrankung gesichert werden soll. Ziel der Vereinbarung ist die Sicherstellung einer dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft2 entsprechenden leitliniengerechten Steuerung und Durchführung der Behandlung und Betreuung HIV-infizierter und an Aids erkrankter Patienten in allen Krankheitsstadien durch den behandlungsführenden Arzt.
Inhalt
§ 1 Ziel und Inhalt
§ 2 Genehmigung
§ 3 Fachliche Befähigung des behandlungsführenden Arztes
§ 4 Patientengruppenübergreifende spezialisierte Versorgung
§ 5 Patientengruppenspezifische spezialisierte Versorgung
§ 6 Organisatorische Anforderungen und Praxisausstattung
§ 7 Ärztliche Dokumentation
§ 8 Überprüfung der ärztlichen Dokumentation
§ 9 Auswertung der Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 10 Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der besonderen Qualifikation der behandlungsführenden Ärzte
§ 11 Genehmigungsverfahren
§ 12 Übergangsregelung, Inkrafttreten
Anlage 1: Inhalte der ärztlichen Dokumentation nach § 7
| Titel | Vertrag vom: | In Kraft getreten: | Datei | |
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| Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/AIDS | 23.06.2009 | 01.07.2009 | ||
