Qualitätssicherung

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung)

Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit der die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik gesichert werden soll. Die Vereinbarung regelt die fachlichen und apparativen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung dieser Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.

Inhalte:

  • §§ 4–7: Erwerb der fachlichen Befähigung (nach der Weiterbildungsordnung, in einer ständigen Tätigkeit, durch Ultraschallkurse, durch eine computergestützte Fortbildung i. V. m. Ultraschallkursen, Online-basierter Befähigungsnachweis zur systematischen Untersuchung der fetalen Morphologie im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie)
  • § 8: Qualifikation der Ausbilder
  • § 9: Apparative Ausstattung
  • §§ 10–11: Ärztliche Dokumentation/Überprüfung der ärztlichen Dokumentation
  • § 12: Auflage zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung für die sonographische Untersuchung der Säuglingshüfte
  • § 13: Konstanzprüfung
  • § 14: Genehmigungsverfahren
  • Anlage I–II: Anforderungen an die fachliche Befähigung
  • Anlage III: Anforderungen an die apparative Ausstattung
  • Anlage V: Regelmäßige Überprüfung der ärztlichen Dokumentation bei der sonographischen Untersuchung der Säuglingshüfte nach § 12

Gültigkeit:

Neufassung gültig seit 01.04.2009, vorher geltende Vereinbarung seit 10.02.1993, zuletzt geändert zum 01.04.2012 (Sonographie der Säuglingshüfte)
Übergangsregelungen sind zu beachten

Ergänzende Informationen:

 http://www.kbv.de/Ultraschall.html

 

Dokumente zum Download
Titel Vertrag vom: In Kraft getreten: Fassung vom: Datei

Ultraschall-Vereinbarung

31.10.2008 01.06.2012 25.05.2012 PDF-Dokument zum Download 600 KB

Mitteilung der Partner der Bundesmantelverträge gemäß § 135 Abs. 2 Satz 8 SGB V zur Ultraschall-Vereinbarung (Sonographie der Säuglingshüfte)

PDF-Dokument zum Download _50 KB

 

 
Letzte Änderung 21.12.2012