Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung (nach § 75 Abs. 7 SGB V)
Für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassen-ärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Richtlinie gem. § 75 Abs. 7 SGB V erlassen. Die zuvor geltenden Abschnitte A-C sind mit Beschluss vom 9. Mai 1994 außer Kraft gesetzt.
Inhalt:
D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse
E. Fachkunde
F. Genehmigungsverfahren
| Titel | Datum | In Kraft getreten: | Datei | |
|---|---|---|---|---|
| Richtlinie für Laboratoriumsuntersuchungen | 09.05.1994 | |||
