Negativliste / Präparateliste (nach der "alten" Anlage 3 der Arzneimittel-Richtlinien)
Arzneimittelübersicht zu der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 29. November 2000 (BGBl. I, S. 1593) wie veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 170 am 11. September 2002
Letzte Änderung:
Ergänzung und Aktualisierung der Arzneimittelübersicht zu der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 23.12.2002 (BGBI. I, S. 4554); Veröffentlichung der Präparateliste am 18.10.2003 im Bundesanzeiger
Die mit der Rechtsverordnung vom 23.12.2002 vorgenommene Ergänzung und Aktualisierung der so genannten Negativliste ist durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen als Präparateliste vorgelegt und am 18.10.2003 im Bundesanzeiger (Nr. 195, Seite 23150) veröffentlicht worden. Mit der konkreten Benennung der Präparate besteht für den Vertragsarzt die Verpflichtung die hier gelisteten Präparate nicht zu verordnen.
