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Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining


Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX im Rahmen der für die einzelnen Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften nach einheitlichen Grundsätzen erbracht bzw. gefördert werden, treffen die Rehabilitationsträger
  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die gesetzlichen Unfallversicherungsträger
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte
  • die Träger der Kriegsopferversorgung

und

  • der Deutsche Behindertensportverband e.V.
  • die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V.
  • die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.

unter Beteiligung

  • des Weibernetzes e.V. und
  • der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

nach Beratungen auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) diese Rahmenvereinbarung.

 

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Titel Datum In Kraft getreten: Datei

Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining – synoptische Gegenüberstellung der bis zum 31.12.2006 gültigen Fassung und der ab dem 01.01.2007 gültigen Fassung

18.12.2006 PDF-Dokument zum Download  400 KB
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining 01.01.2007 PDF-Dokument zum Download  170 KB

 
Letzte Änderung 12.01.2007