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Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining


Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX im Rahmen der für die einzelnen Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften nach einheitlichen Grundsätzen erbracht bzw. gefördert werden, treffen die Rehabilitationsträger
  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die gesetzlichen Unfallversicherungsträger
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte
  • die Träger der Kriegsopferversorgung

und

  • der Deutsche Behindertensportverband e.V.
  • die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V.
  • die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.

unter Beteiligung

  • des Weibernetzes e.V. und
  • der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

nach Beratungen auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) diese Rahmenvereinbarung.

 

Dokumente zum Download
Titel Datum In Kraft getreten: Datei
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining 01.01.2011 PDF-Dokument zum Download  120 KB

Synoptische Gegenüberstellung der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung und der ab dem 01.01.2011 gültigen Fassung

08.12.2010 PDF-Dokument zum Download  320 KB

 
Letzte Änderung 05.05.2011