Bundesmantelverträge

Verfahrensordnung zur Beurteilung innovativer Laborleistungen im Hinblick auf Anpassungen des Kapitels 32 EBM (Anlage 22 BMV-Ä/EKV)

Zweck dieser Verfahrensordnung ist es, ein strukturiertes Verfahren für die Anpas-sung des Kapitels 32 EBM und seiner weiteren Bestimmungen zu Laborleistungen an den jeweils aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik unter Beachtung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu schaffen. Gegenstand dieser Verfahrensordnung ist nicht die Beurteilung neuer Ver-fahren, welche gemäß § 135 Abs. 1 SGB V dem Gemeinsamen Bundesausschuss obliegt.

Inkrafttreten: 01.07.2010

 

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Verfahrensordnung zur Beurteilung innovativer Laborleistungen (Anlage 22 BMV-Ä/EKV) 01.07.2010 PDF-Dokument zum Download 40 KB
 
Letzte Änderung 04.08.2011