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Letzte Änderung 10.01.2012

Sonstige Kostenträger

Vertrag über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnung der ärztlichen Leistungen (Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger)


Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der von den Unfallversicherungsträgern zu leistenden Heilbehandlung (§6). Der Vertrag umfasst auch die Vergütung der Ärzte, die Abrechnung der ärztlichen Leistungen gegenüber den Unfallversicherungsträgern, die Pflicht der Ärzte zur Dokumentation, zur Mitteilung von Patientendaten und zu sonstigen Auskünften gegenüber den Unfallversicherungsträgern sowie das für die Vertragsparteien maßgebliche Schiedsverfahren für den Fall der Nichteinigung.

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Dokumente zum Download
Titel/Thema Datum In Kraft getreten Art/Größe
Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger, gültig seit 01.01.2011 01.01.2011 PDF-Dokument zum Download 170 KB
Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger,gültig vom 01.04.2008 bis 31.12.2010 16.01.2008 01.04.2008 PDF-Dokument zum Download 150 KB