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Letzte Änderung 16.01.2008

Sonstige Kostenträger

Vertrag über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnung der ärztlichen Leistungen (Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger)


Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der von den Unfallversicherungsträgern zu leistenden Heilbehandlung (§6). Der Vertrag umfasst auch die Vergütung der Ärzte, die Abrechnung der ärztlichen Leistungen gegenüber den Unfallversicherungsträgern, die Pflicht der Ärzte zur Dokumentation, zur Mitteilung von Patientendaten und zu sonstigen Auskünften gegenüber den Unfallversicherungsträgern sowie das für die Vertragsparteien maßgebliche Schiedsverfahren für den Fall der Nichteinigung.

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Dokumente zum Download
Titel/Thema Datum In Kraft getreten Art/Größe
 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger 29.11.2000 01.01.2006 PDF-Dokument zum Download 150 KB
 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger,
 gültig ab 01.04.2008
16.01.2008 PDF-Dokument zum Download 150 KB