Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Strukturqualität bei der Erbringung von Leistungen der Koloskopie (einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Polypektomien) gesichert werden soll. Die Vereinbarung regelt die fachlichen und apparativen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie in der vertragsärztlichen Versorgung (Leistungen nach den Nummern 01741, 01742, 13421, 13422, 13423 und 13424 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes).
Inhalt:
§ 1 Ziel und Inhalt
§ 2 Genehmigungspflicht
§ 3 Genehmigungsvoraussetzung
§ 4 Fachliche Befähigung
§ 5 Apparative Voraussetzungen
§ 6 Auflagen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung
§ 7 Maßnahmen zur Überprüfung der Hygienequalität
§ 8 Genehmigung und Widerruf
§ 9 Zeugnisse und Kolloquien
§ 10 Übergangsregelungen/ Inkrafttreten
| Titel | Vertrag vom: | In Kraft getreten: | Datei | |
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| Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie | 24.07.2006 | 01.10.2006 | ||