Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Strukturqualität bei der Erbringung von Leistungen der invasiven Kardiologie in der vertragsärztlichen Versorgung gesichert werden soll. Die Vereinbarung regelt die fachlichen, organisatorischen und apparativen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie, d.h. Katheterisierungen (Linksherzkatheteruntersuchungen und therapeutische Katheterinterventionen), in der vertragsärztlichen Versorgung (Gebührenordnungspositionen 5120 und 5122 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes).
Inhalt
§ 1 Ziel und Inhalt
§ 2 Genehmigungspflicht
§ 3 Genehmigungsvoraussetzung
§ 4 Fachliche Befähigung
§ 5 Organisatorische Voraussetzungen
§ 6 Apparative Voraussetzungen
§ 7 Auflage bezüglich der fachlichen Befähigung
§ 8 Genehmigungsverfahren
§ 9 Zeugnisse und Kolloquien
§ 10 Inkrafttreten/Übergangsregelungen
| Titel | Vertrag vom: | In Kraft getreten: | Datei | |
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| Vereinbarung zur invasiven Kardiologie | 03.09.1999 | 01.10.1999 | ||