Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) vom 26. März 2007 hat die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, ab Januar 2009 einen einheitlichen und verbindlichen Basistarif anzubieten. Die Leistungen dieses Tarifs müssen in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV vergleichbar sein. Für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der im PKV-Basistarif versicherten Personen durch die Vertragsärzte sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig. Die hier veröffentlichte Vereinbarung regelt die Honorierung ambulanter ärztlicher und belegärztlicher Leistungen im PKV-Basistarif mit Wirkung zum 1. April 2010 bis zunächst 31. Dezember 2012.
| Titel/Thema | Datum | In-Kraft-Treten | Art/Größe | |
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| Vereinbarung zur Honorierung ambulanter ärztlicher und belegärztlicher Leistungen im PKV-Basistarif | 28.01.2010 | 01.04.2010 | ||