Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining
Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX im Rahmen der für die einzelnen Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften nach einheitlichen Grundsätzen erbracht bzw. gefördert werden, treffen die Rehabilitationsträger
- die gesetzlichen Krankenkassen
- die gesetzlichen Unfallversicherungsträger
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte
- die Träger der Kriegsopferversorgung
und
- der Deutsche Behindertensportverband e.V.
- die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V.
- die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
unter Beteiligung
- des Weibernetzes e.V. und
- der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
nach Beratungen auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) diese Rahmenvereinbarung.
Dokumente zum Download
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Titel |
Datum |
In Kraft getreten: |
Datei |
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Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining |
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01.01.2011 |
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Synoptische Gegenüberstellung der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung und der ab dem 01.01.2011 gültigen Fassung |
08.12.2010 |
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