Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
Zwischen der Postbeamtenkrankenkasse und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung K.d.ö.R. wird die nachfolgende Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten gem. § 7 Abs. 4 des Vertrages zwischen der Postbeamtenkrankenkasse und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen.
Die nachstehenden Regelungen sollen dazu dienen, solchen Kostenträgern außerhalb der GKV, die aufgrund des Sicherstellungsauftrages bzw. sonstiger vertraglicher Verpflichtungen in Vertragsbeziehungen zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. zu Kassenärztlichen Vereinigungen stehen, die Ausgabe von Krankenversichertenkarten zu ermöglichen.
Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft.