Gebührenordnung

Logo des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM)

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist die auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen im  Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V vereinbarte Abrechnungsgrundlage für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.  

Alle Informationen zum EBM haben wir auf einer eigenen Seite zusammengeführt. Sie finden dort die verschiedenen EBM-Download-Dateien, den Anhang 2, Richtlinien und die Beschlüsse des Bewertungsausschusses.