Honorar
Vergütungsvolumen von Vertragsärzten
Das Honorar eines Hausarztes betrug im Jahre 2009 durchschnittlich 206.368 Euro. Ein Facharzt erhielt ein Honorar von durchschnittlich 202.725 Euro.
Das Honorar ist nicht zu verwechseln mit dem Nettoeinkommen. Vom Honorar zahlt der Arzt die Betriebskosten für die Praxis (51,7 Prozent des Honorars), Steuern sowie Aufwendungen für Versicherungen und Altersvorsorge.
Ertrag aus vertragsärztlicher Arbeit
Im Jahre 2009 hat ein Hausarzt einen Ertrag von durchschnittlich 105.115 Euro eingenommen. Im fachärztlichen Versorgungsbereich erreichte der Ertrag eine Höhe von 96.898 Euro.
Der Ertrag entspricht dem Honorar eines Vertragsarztes abzüglich der Betriebsausgaben für die Praxis. Der Ertrag ist nicht zu verwechseln mit dem Nettoeinkommen.
Erläuterung der durchschnittlichen Relation von Honorar und Einkommen:
Im Jahre 2008 betrug das durchschnittliche (Brutto)-Honorar eines niedergelassenen Arztes aus vertragsärztlicher Tätigkeit 192.527 Euro. Davon nehmen die Betriebsausgaben einer Praxis mehr als die Hälfte (51,7 Prozent), rund 99.536 Euro ein. Steuerzahlungen in Höhe des Durchschnittssteuersatzes von 30 Prozent, sind ebenfalls abzuziehen. Subtrahiert man die Aufwendungen zur Krankenversicherung und berufsständischen Altersvorsorge, so bleibt ein verfügbares Nettoeinkommen von 3.704 Euro im Monat (im Durchschnitt). Nicht abgezogen sind hier die Aufwendungen für die private Altersvorsorge.
In dieser Darstellung sind Einnahmen aus der Behandlung von privat versicherten Patienten ausgeklammert. Denn diese verteilen sich nicht gleichmäßig auf die Vertragsarztpraxen. So gibt es in den neuen Bundesländern deutlich weniger Privatpatienten als in den alten Ländern.
Honorare verschiedener Arztgruppen und von Psychotherapeuten im Vergleich
Die Honorare verteilen sich sehr unterschiedlich auf die Vertragsärzteschaft. Die Abbildung zeigt die durchschnittlichen Umsätze von fünf Arztgruppen aus der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2008. Betriebsausgaben, Steuern und Sozialabgaben müssen zur Berechnung des Arzteinkommens abgezogen werden.