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Glossar Gesundheitspolitik
| Rabattverträge | Krankenkassen schließen mit pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge über Arzneimittel, um ihre Ausgaben zu senken. Der Arzt verordnet entweder ein konkretes Medikament oder einen Wirkstoff in der notwendigen Stärke und Menge. Die Apotheke ist anschließend verpflichtet, vorrangig rabattierte Medikamente abzugeben. Arzneimittel mit Rabatt sehen in der Regel anders aus als die Arzneimittel, die der Patient bisher erhalten hat. Wirkstoff, Wirkstärke, Qualität und damit die therapeutische Wirkung sind jedoch gleich. Nur in begründeten medizinischen Einzelfällen darf der Arzt den Austausch der Medikamente in der Apotheke ausschließen. Seit Januar 2011 hat der Patient selbst die Möglichkeit, ein vom Rabattvertrag abweichendes Arzneimittel zu verlangen, sofern er die anfallenden Mehrkosten übernimmt. Weitere Infos: http://www.kbv.de/ais/12909.htm |
| Referenzzentrum | Aufgabe eines Referenzzentrums ist es, die medizinische und technische Qualität in den sogenannten Mammographie-Screening-Einheiten zu überwachen, sowie die am Programm teilnehmenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte fortzubilden, zu beraten und zu betreuen. Der Leiter des Referenzzentrums ist selbst programmverantwortlicher Arzt einer vom Referenzzentrum betriebenen Screening-Einheit. Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie benennt die Referenzzentren. Von denen gibt es bundesweit sechs: Berlin, Bremen, Marburg, München, Münster und Wiesbaden. |
| Regelleistungsvolumen | Regelleistungsvolumen (RLV) sind Obergrenzen, bis zu denen die Leistungen einer Arztpraxis nach einem festen Punktwert zu vergüten sind. Die RLV werden sowohl arztindividuell als auch nach Fachzugehörigkeit festgelegt. Darüber hinaus abgerechnete Leistungen werden nur zu abgesenkten Preisen honoriert. Der Gesetzgeber hat die RLV 2009 zur Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit eingeführt, da über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung nur eine begrenzte Geldmenge zur Verfügung steht. |
| Reimport | Manche Produkte werden in Deutschland hergestellt, ins Ausland exportiert, dort von Firmen aufgekauft, gemäß dem deutschen Recht umverpackt und anschließend nach Deutschland zurücktransportiert. Das sind so genannte Reimporte. Was zunächst wie ein unnötiger Transport anmutet, ist für viele Menschen von Vorteil. In den meisten anderen Ländern kosten Arzneimittel nämlich deutlich weniger als bei uns. Die aufkaufenden Firmen verdienen beim Rück-Verkauf nach Deutschland und die Krankenkassen müssen weniger Geld für die reimportierten Medikamente zahlen als für die für den heimischen Markt produzierten Arzneimittel. |
| Richtgrößen | Die Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbaren mit den Krankenkassen jährlich, wie viel Geld den Vertragsärzten zur Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln zur Verfügung gestellt wird. Damit das vereinbarte Ausgabenvolumen nicht überschritten wird, werden für jede Arztgruppe Durchschnittswerte, so genannte Richtgrößen, bestimmt. Diese sollen dem Arzt als Leitlinien bei der Verordnung unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit dienen. Ein Ergebnis könnte zum Beispiel sein, dass ein Hausarzt einem Patienten, der in seine Praxis kommt, pro Quartal für 40 Euro Arzneimittel verordnen darf. |
| Risikoselektion | Mit dem Recht auf freie Kassenwahl eröffnete der Gesetzgeber den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen um Mitglieder. Das bevorzugte Werben der Kassen um Personen mit niedrigem Erkrankungsrisiko bei hohen Beitragszahlungen wird als Risikoselektion bezeichnet. Durch den Risikostrukturausgleich (RSA) sollen die sozialpolitisch problematischen Auswahlprozesse zur Verbesserung der Versichertenstruktur verringert werden, indem er unterschiedliche Belastungen der Krankenkassen kompensiert. Seit dem 1. Januar 2009 soll der morbiditätsorientierte RSA Krankheitsunterschiede der Versicherten noch besser ausgleichen. |
| Risikostrukturausgleich | Der 1994 eingeführte Risikostrukturausgleich (RSA) ist ein Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen. Er soll verhindern, dass Kassen mit besonders vielen kranken oder einkommensschwachen Versicherten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Konkurrenten mit gesunden oder einkommensstarken Versicherten haben. Seit dem 1. Januar 2009 richten sich die Höhe der Zuweisungen aus dem Risikostrukurausgleich bzw. Gesundheitsfonds an die Krankenkassen nicht nur nach der Geschlechts- und Altersstruktur der jeweiligen Versichertengemeinschaft, sondern auch nach der tatsächlichen Krankheitsverteilung (Morbidität). Die Kassen erhalten für rund 80 besonders kostenintensive Erkrankungen zusätzliches Geld aus dem Gesundheitsfonds. |
| Rote Liste | Die Rote Liste ist ein Verzeichnis von Arzneimitteln für Deutschland. Sortiert ist die Liste nach Anwendungsgebieten und Wirkstoffgruppen. Aufgeführt werden alle relevanten Fakten rund um die Arzneimittel, beispielsweise die Zusammensetzung, Gegenanzeigen und Nebenwirkungen. Auch die Preise, zu denen die Präparate an einem bestimmten Stichtag abgegeben wurden, sind angegeben. Ziel der Liste ist, Überschaubarkeit auf dem Arzneimittelmarkt herzustellen. Aufgeführt sind Präparate, die Mitglieder des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie herstellen. Benutzt wird das tatsächlich rote Nachschlagewerk vor allem von niedergelassenen Ärzten. Apotheker haben die Informationen gewöhnlich im Computer. |
