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Effizient und strukturiert arbeiten: gematik-Gesellschafter einigen sich auf weiteres Vorgehen bei der eGK

Erstmals gibt es eine klare Aufgabenverteilung unter den Gesellschaftern. Wer ab sofort für was zuständig ist und mit welchen Anwendungen die eGK startet, weiß Meike Ackermann.

Nach dem von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) veranlassten Moratorium zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) haben sich die Gesellschafter der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) auf das weitere Vorgehen geeinigt. „Wir haben nicht nur die geplanten Funktionen der eGK, sondern auch unsere eigene Arbeitsweise kritisch hinterfragt“, berichtete Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV. Erstmals gebe es eine klare Aufgabenverteilung unter den Gesellschaftern, so Müller. Künftig sind die Leistungserbringer alleine für die medizinischen Anwendungen zuständig, die Kostenträger hingegen für die administrativen Anwendungen. „Dadurch können wir endlich effizient und strukturiert an der flächendeckenden Einführung der eGK arbeiten“, betonte der KBV-Vorstand.

Die Gesellschafter beschlossen, zunächst drei Anwendungen einzuführen, von denen direkt beim Start der eGK alle Beteiligten profitieren können. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortet die Einführung eines onlinegestützten Versichertenstammdatenmanagements, die Bundesärztekammer die Einführung eines Notfalldatensatzes auf der eGK und die KBV die adressierte Kommunikation der Leistungserbringer.

Zudem ernannte die gematik Staatssekretär a. D. Dr. Klaus Theo Schröder zum Schlichter des Gesellschaftergremiums. Zu einer möglichen verpflichtenden Onlinelösung gab es vorerst keinen Beschluss. Die KBV favorisiert jedoch eine freiwillige Teilnahme für Ärzte und Patienten.

 

 
Letzte Änderung 01.07.2010
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Meike Ackermann
Redakteurin