FAQs
Warum überhaupt eine neue Gesundheitskarte?
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz-GMG), das am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, bildet die rechtliche Grundlage für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Ursprünglich sollte die neuen Karte bereits zum 1. Januar 2006 kommen. Es hat sich jedoch schnell gezeigt dass dieser Termin nicht realisierbar war.
Die Ziele, die mit der Gesundheitskarte verfolgt werden, lauten:
- Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung, unter anderem auch der Arzneimittelsicherheit
- Verbesserung patientenorientierter Dienstleistungen
- Stärkung der Eigenverantwortung, Mitwirkungsbereitschaft und -initiative der Patienten
- Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im Gesundheitswesen
- Optimierung von Arbeitsprozessen und Bereitstellung von aktuellen gesundheitsstatistischen Informationen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden im Gesetz konkrete Anwendungen der Gesundheitskarte benannt:
- Die Daten des Versicherten sollen aktuell überprüfbar werden.
- Das elektronische Rezept soll den Medienbruch des Papierformulars beenden.
- Im Notfall sollen relevante medizinische Daten des Versicherten bereitgestellt werden.
- Arzneimittel sollen beim Verordnungs- oder Abgabezeitpunkt mit medizinischen Daten geprüft werden können, um Nebenwirkungen oder lebensbedrohliche Unverträglichkeiten besser zu erkennen.
Mittel- oder langfristig sollen komplette Patientenakten mit der Gesundheitskarte verfügbar werden unter höchsten datenschutzrechtlichen Bedingungen.
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Wer hat welche Vorteile von der neuen Gesundheitskarte?
Von der elektronischen Vernetzung medizinischer Informationen profitiert vor allem der Versicherte. Seine medizinischen Daten sind ständig verfügbar wenn er damit einverstanden ist.
Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker ob im Krankenhaus, in einer Praxis, in einer Apotheke oder vor Ort können mit diesen Informationen die Qualität ihrer Arbeit verbessern. Mit der Bereitstellung von Notfalldaten lässt sich zum Beispiel schnell erkennen, welche notfallrelevante, chronische Erkrankungen ein Patient hat oder ob er an einer Allergie leidet. Dies spart im Notfall kostbare Zeit.
Mit der elektronischen Fallakte wiederum können sich Ärzte stets einen aktuellen Überblick über einen konkreten Behandlungsverlauf verschaffen und medizinische Informationen austauschen.
Vergleichbar dem Senden einer E-Mail soll es künftig einen sicheren, formlosen Datenaustausch zwischen den Ärzten, etwa im Krankenhaus, der Praxis und dem Labor, geben. Viele Arbeitsabläufe im Praxisalltag werden so einfacher. Dokumente wie der Arztbrief können dann einfach als Anhang gesendet werden.
Mit der Einführung dieser Telematik-Infrastruktur werden noch viele weitere Anwendungen möglich, von denen Versicherte sowie Ärzte und Psychotherapeuten profitieren können.
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Was kann die neue Gesundheitskarte zurzeit?
Im Basis-Rollout geben die Krankenkassen Chip-Karten aus, die die administrativen Daten des Versicherten speichern. Die neuen Versichertenkarten, die sogenannten elektronischen Gesundheitskarten, erhalten im Gegensatz zu den alten Krankenversichertenkarten ein anderes Aussehen:
Auf der Vorderseite werden nur einige wenige Daten des Versicherten abgedruckt sowie ein Bild des Versicherten, um Missbrauch zu vermeiden. Davon ausgenommen sind Familienangehörige unter 15 Jahren sowie Versicherte, die krankheitsbedingt nicht eigenständig ein Bild beschaffen können. Auf der Rückseite wird die europäische Version der Krankenversicherungskarte (european health insurance card - EHIC) abgedruckt. Mit ihr hat der Versicherte die Berechtigung, im europäischen Ausland behandelt zu werden.
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Wie verändert sich die Infrastruktur im Gesundheitswesen?
Das Gesundheitswesen in Deutschland wird durch die Online-Welt radikal verändert. Es gibt dafür weltweit kein vergleichbares Beispiel. Dabei sollen die möglichen Funktionalitäten schrittweise verwirklicht werden.
Eine erste Anwendung der Gesundheitskarte wird die Übermittlung und somit Aktualisierung der Versichertendaten und sowie die Speicherung von Notfalldaten sein. Darüber hinaus werden über die Infrastruktur die von der eGK weitgehend unabhängigen Anwendung elektronische Fallakte sowie die sichere Kommunikation von Ärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern ermöglicht.
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Wie sieht der Zeitplan zur Einführung der Gesundheitskarte aus?
Ab Oktober 2011 erfolgt die bundesweite Ausgabe der ersten elektronischen Gesundheitskarte. Bis Ende 2011 müssen die Kassen zehn Prozent Ihrer Versicherten mit einer solchen Karte ausgestattet haben. Noch ist unklar, wann die Kassen die letzten alten Krankenversichertenkarten aus dem Verkehr ziehen.
Gesetzlich festgeschrieben ist, dass sie ab 2013 keine herkömmlichen Krankenversichertenkarten mehr ausgegeben werden. Der Zeitplan für den Online Rollout steht noch nicht fest. Die KBV hat dabei die Devise: Qualität vor Schnelligkeit.
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Warum sollen Ärzte überhaupt an der Telematik teilnehmen?
Wer sich als Arzt oder Psychotherapeut dieser Entwicklung verwehrt, katapultiert sich mittelfristig selbst aus dem System heraus. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, dass die überwiegende Zahl der Patienten die Gesundheitskarte nutzt. Zudem handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, denen sich niemand einfach entziehen kann.
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Wie ist es um den Datenschutz bestellt?
Die Patienten können entscheiden, ob und welche ihrer Gesundheitsdaten aufgenommen und welche gelöscht werden sowie darüber, wer auf die Daten zugreifen darf. Mit wenigen Ausnahmen ist die Gesundheitskarte grundsätzlich nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis (Health Professional Card) nutzbar, der über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt. Patienten können die Daten der Gesundheitskarte künftig einsehen und Ausdrucke erhalten.
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Was kostet die elektronische Gesundheitskarte?
Eine eGK kostet den Krankenkassen circa 2 Euro. Die Ausstattung der knapp 70 Millionen Versicherten mit den Karten kostet demnach rund 139 Millionen Euro. Nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung kostet die Ausstattung der 154.000 Ärzte und Psychotherapeuten, der 54.000 Zahnärzte sowie der
knapp 2.100 Krankenhäuser mit Lesegeräten etwa 156 Millionen Euro. Hinzu kommen bei den Krankenkassen Ausgaben für die Information der Versicherten, die Beschaffung der Fotos und den Kartenversand.
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Meine Praxis hat noch kein Lesegerät für die neue Karte was dann?
Für eine begrenzte Übergangszeit gelten die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen Gesundheitskarte. Sollten Sie also aufgrund von Lieferschwierigkeiten zum 1. Oktober noch kein neues Lesegeräte besitzen, können Sie bei Patienten mit einer eGK auch die alte Chipkarte nutzen. Dies erspart Ihnen das manuelle Erfassen der Daten in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Hat allerdings der Versicherten seine alte Karte nicht dabei oder bereits vernichtet, müssen Sie leider das sogenannte Ersatzverfahren durchführen.
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Die elektronische Gesundheitskarte kann nicht eingelesen werden. Der Patient hat aber noch eine alte Krankenversichertenkarte. Darf diese noch genutzt werden?
Für eine begrenzte Übergangszeit gelten die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen Gesundheitskarte. Sie können also bei Patienten mit einer eGK auch die alte Chipkarte nutzen. Dies erspart Ihnen das manuelle Erfassen der Daten in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Hat allerdings der Versicherten seine alte Karte nicht dabei oder bereits vernichtet, müssen Sie leider das sogenannte Ersatzverfahren durchführen.
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Das Bild der eGK passt nicht zum Patienten. Was ist zu tun?
Wenn Sie oder Ihr Praxispersonal Zweifel daran haben, dass der Inhaber der elektronischen Gesundheitskarte mit dem Patienten der die Karte vorgelegt hat übereinstimmt, lassen Sie sich zur Sicherheit den Personalausweis zeigen. Haben Sie den Verdacht, dass ein Missbrauch vorliegt, sollten Sie die zuständige Krankenkasse informieren und die Karte einziehen.
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Ist mein Praxisverwaltungssystem auf die eGK vorbereitet?
Für die elektronische Gesundheitskarte benötigt Ihr Praxisverwaltungssystem die sogenannte Release 0-Zertifizierung. Ob Ihr System bereits zertifiziert ist, können Sie hier nachschauen (siehe N23). Setzen Sie sich, wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Software das Update bereits besitzt, mit dem Hersteller in Verbindung.
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Was kann das Praxisverwaltungssystem, wenn es zertifiziert ist?
Zunächst ist Ihr Praxisverwaltungssystem lediglich in der Lage die elektronische Gesundheitskarte einzulesen. Mehr Funktionalität gibt es im Basis Rollout nicht.
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Ich habe Probleme mit meinem neuen Lesegerät? Wo erhalte ich Hilfe?
Häufig liegt ein Installationsfehler vor, wenn das Einlesen der Versichertendaten nicht funktioniert. Lassen Sie das Terminal deshalb von einem Fachmann installieren. Darüber hinaus erhalten Sie Hilfe bei dem Hersteller des Kartenterminals oder bei dem Anbieter des Praxisverwaltungssystems.
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Obwohl die eGK neu ist, zeigt das Praxisverwaltungssystem an, dass die Karte im kommenden Quartal bereits abläuft. Wie kann das sein?
Das angezeigte Gültigkeitsdatum der Karte kann ignoriert werden es gibt nicht das Ende des Versicherungsverhältnisses an. Auf der eGK existiert zwar ein Feld für das Versicherungsende, meist bleibt es jedoch frei, da dieses bei der Ausgabe der eGK noch nicht absehbar ist. Ist das Versicherungsende von Anfang an bekannt, wird es auf der eGK auch gespeichert.
Für das Gültigkeitsdatum der Karte gibt es auf vielen Vordrucken und im Datensatz für die Quartalsabrechnung ein Pflichtfeld. Da die meisten Krankenkassen kein Gültigkeitsende im Chip der eGK gespeichert haben, wird vom Praxisverwaltungssystem hier automatisch das Ende des folgenden Quartals als sogenanntes virtuelles Gültigkeitsdatum eingetragen, damit dieses Feld gefüllt ist. Auf der eGK selbst ist dieses Datum aber nicht gespeichert.
Grundsätzlich ist eine eGK auf Grund ihrer Zertifikate im Chip fünf Jahre gültig. Nach dem Ablauf dieser Laufzeit müssen die Krankenkassen eine neue eGK ausstellen.
Zusätzlich haben viele Krankenkassen auf der Rückseite der eGK die European Health Insurance Card (EHIC) sowie deren Gültigkeitsdatum aufgedruckt. Die ist jedoch nur für eine Behandlung im europäischen Ausland relevant.
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Das Praxisverwaltungsprogramm gibt an, dass die eGK nicht der Generation 1 angehört und ungültig wird, beziehungsweise die Versichertenstammdaten nicht verarbeitet werden können? Was bedeutet das?
In Vorbereitung auf den bundesweiten Start der eGK hatten die Krankenkassen in sieben Testregionen insgesamt 10.000 Karten in der Praxis erprobt. Diese Testkarten der sogenannten Generation 0 verlieren ihre Gültigkeit am 1. April 2012. Bis zu diesem Datum geben die Praxisverwaltungsprogramme beim Einlesen dazu einen Hinweis. Das Praxispersonal sollte den Versicherten dann darauf hinweisen, sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um die alte Karte gegen eine neue Karte der Generation 1 auszutauschen.
Ab dem 2. Quartal 2012 bricht das Praxisverwaltungsprogramm bei den eventuell noch vorhandenen Karten der Generation 0 den Einlesevorgang der Karte ab. Dann kommt das Ersatzverfahren zum Einsatz. Gegebenenfalls gibt es dazu die Fehlermeldung aus, dass die Version der Versichertenstammdaten veraltet ist und nicht verarbeitet werden kann, beziehungsweise die Karte nicht der Generation 1 entspricht. Ob es sich bei der eGK um eine auch weiterhin gültige Karte der Generation 1 handelt, ist an der Kennzeichnung G1 unterhalb des aufgedruckten Schriftzuges Gesundheitskarte auf der Karte ablesbar.
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Bei einigen Praxisverwaltungssystemen erscheint nach dem Einlesen der eGK der Hinweis -Keine Befreiung, bitte prüfen-. Was ist zu tun?
Die Befreiung von Zuzahlungen belegt der Versicherte nach wie vor mit seinem Befreiungsausweis. Der Hinweis des Praxisverwaltungssystems Keine Befreiung, bitte prüfen kann ignoriert werden. Diese Meldung erscheint, weil auf der eGK das Feld für den Zuzahlungsstatus standardmäßig mit einer 0 gefüllt ist. Sie steht für "von Zuzahlungspflicht nicht befreit".
Erst wenn das Praxisverwaltungssystem die Versichertenstammdaten künftig online mit den Krankenkassen abgleicht, ist die Angabe zum Zuzahlungsstatus auf der eGK zu beachten. Solange muss das Praxispersonal die Befreiung von Zuzahlungen manuell in das Praxisverwaltungssystem eintragen. Gleiches gilt für die Kostenerstattung im ambulanten und stationären Bereich. Auch hier ist im entsprechenden Feld auf der eGK als Platzhalter eine 0 für "keine Kostenerstattung" gespeichert.
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Bei der Inbetriebnahme des Kartenterminals werde ich aufgefordert eine Admin-PIN festzulegen. Was muss ich dabei beachten?
Die neuen Kartenterminals sowie mobilen Kartenlesegeräte für die eGK benötigen in der Regel im Laufe ihrer Nutzung Aktualisierungen der Betriebssoftware. Mit dem Übergang vom Offline- zum Online-Betrieb wird eine solche Aktualisierung in jedem Fall erforderlich. Dieser Vorgang muss hinreichend geschützt werden. Aus diesem Grund werden Sie bei der erstmaligen Inbetriebnahme aufgefordert, eine Administrations-PIN selbst festzulegen.
Diese Admin-PIN benötigen Sie zu späteren Zeitpunkten wieder, um weitere Aktualisierungen vornehmen zu können.
- Treffen Sie entsprechende Vorkehrungen, damit Sie für jedes Ihrer Kartenterminals jederzeit, auch zu einem späteren Zeitpunkt, Ihre Admin-PIN griffbereit haben.
- Bedenken Sie dabei bitte, dass Sie die Admin-PIN vertraulich behandeln. Wählen Sie für die Ablage unbedingt einen sicheren, vor unberechtigtem Zugriff geschützten Ort.
- Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Kartenterminalhersteller oder Ihren Servicepartner.
Sollten Sie Ihre Admin-PIN vergessen haben, muss das Terminal in der Regel auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Dafür verlangen viele Hersteller das Einsenden des Gerätes, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird. Außerdem führt der temporäre Verlust Ihres Terminals zu deutlichen Einschränkungen Ihres Betriebsablaufs, sofern Sie kein Austauschgerät zur Verfügung haben mit dem weiterhin die eGKs eingelesen werden können.
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