Die Software in den Praxen der Niedergelassenen wird eine immer größere Rolle spielen. Das hängt unter anderem mit der steigenden Zahl an Selektivverträgen zusammen. Je nach Vertragsinhalt müssen heute unterschiedliche Module und gegebenenfalls sogar unterschiedliche Online-Anbindungen vorgehalten werden. Darüber hinaus sind die Hersteller von Praxissoftware bisher nicht dazu verpflichtet, grundsätzlich alle erforderlichen Module in ihr System einzubauen.
Bei kleinen Verträgen, an denen nur wenige Ärzte beteiligt sind, können sie die Umsetzung auch ablehnen, beispielsweise weil die Programmierung sehr teuer ist oder aber höhere Preise von ihren Endkunden, den Ärzten und Psychotherapeuten, verlangen.
Die bundesweit einheitliche IT-Schnittstelle, die die KV Telematik ARGE und die AOK Systems GmbH in ihrem Geschäftsbereich gevko (Gesundheit, Versorgung, Kommunikation) derzeit entwickeln, soll die Arbeit für die Ärzte erleichtern. Beide Partner haben einen Anforderungskatalog und Spezifikationen erarbeitet, um die wesentlichen Inhalte von Versorgungsverträgen in den Praxisverwaltungsprogrammen gesammelt abbilden zu können.
Die Schnittstelle ist keine Software und kein Programm. Es handelt sich lediglich um Beschreibungen, die einen einheitlichen Standard definieren und klären, wie Daten technisch zu liefern sind. Welche Inhalte übermittelt werden und in welchem Datennetz diese Übermittlung geschieht, legen ausschließlich die Vertragspartner eines konkreten Selektivvertrags fest.
Die KV Telematik ARGE koordiniert mit der AOK die Umsetzung dieser Standards mit den Softwarehäusern und zertifiziert in Kooperation später die Praxissoftwareprodukte. Das Zertifizierungsverfahren ist ähnlich dem Verfahren beim Kollektivvertrag. Dort definiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Anforderungen an die Praxissoftware.
Die Schnittstelle steht den Praxissoftwareanbietern kostenfrei zur Verfügung. Ob die einen Selektivvertrag abschließenden Vertragspartner diese Schnittstelle auch nutzen, entscheiden sie ganz allein.
Über die Schnittstelle werden lediglich die im jeweiligen Versorgungsvertrag vereinbarten Daten übertragen, beispielsweise Teilnehmer- oder Abrechnungsdaten. Dabei kann eine Online-Anbindung über gesicherte Zugänge nötig sein. Für eine solche Datenübertragung haben die Vertragspartner beispielsweise die Möglichkeit, das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen zu nutzen.
Für die Arztpraxen stellt die Schnittstelle eine Vereinfachung ihrer Arbeit dar. Der einheitliche Standard hat für sie den großen Vorteil, dass sie nur eine Praxissoftware und nur eine Online-Anbindung benötigen egal ob sie etwa Leistungen des Kollektivvertrages oder verschiedener Selektivverträge online abrechnen und die jeweiligen Behandlungsdaten elektronisch erfassen wollen.