Laborreform

FAQ-Katalog: Labordatenträger (LDT)

 
1. Welche lebenslange Arztnummer (LANR) ist für die Abrechnung des Vertragsarztes (ADT-Abrechnung) zur Kennzeichnung der Leistungen zu verwenden? 2. Entfallen alle Satzarten der Laborgemeinschaft (LG) für die Labordaten des LDT? 3. Dürfen bei identischem Empfänger Elektronische Überweisung und LG-Auftrag (LG-Auftrag bspw. bei Privatpatient) bzw. LG- und Laborberichte gemischt in einer LDT-Datei übertragen werden? 4. Wie kann das PVS bei quartalsübergreif. Aufträgen aus 3/08 erkennen, ob die in 4/08 mitgeteilten Leist. noch durch den einsendenden Arzt abgerechnet werden können/müssen? Im PVS liegt keine Info vor, da die Laborkarte analog angelegt u versandt wurde? 5. Verwendet der Kunde weiterhin die optionale Ident Nummer, muss diese dann auch verbindlich in dem PDF-417 enthalten sein? 6. Muss die Individuallösung das Generieren und Ausdrucken des Barcodes unterstützen, wenn im Vorhinein feststeht, dass LG und Mitglieder der LG, diesen nicht benutzen werden? Alle setzen dieselbe Software ein, die ansonsten nicht weiter vertrieben wird. 7. Im KVDT ist als Pflichtfeld der betriebswirtschaftlich kalkulierte Preis zu füllen. Dieser ist nunmehr nicht mehr zu übermitteln. Welcher Eintrag ist im Pflichtfeld vorzunehmen? 8. Welche LANR ist im KVDT zu übermitteln?



1. Welche lebenslange Arztnummer (LANR) ist für die Abrechnung des Vertragsarztes (ADT-Abrechnung) zur Kennzeichnung der Leistungen zu verwenden?


Es ist die LANR des veranlassenden Vertragsarztes zu verwenden.


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2. Entfallen alle Satzarten der Laborgemeinschaft (LG) für die Labordaten des LDT?


Nein. Der LG-Auftrag des LDT wird nur im Bereich der Kassenabrechnung nicht mehr benötigt, da das alleinige „Anforderungs-Ident“ für die Abrechnung nicht ausreicht. Im Rahmen von Privatliquidation oder bei Auftragserteilung durch Zahnärzte oder Tierärzte kann diese Satzart weiterhin sinnvoll sein.

Sofern mit dem „FA-Auftrag“ zusätzlich zu den Patienten- und Kostenträgerdaten ein Anforderungs-Ident vergeben wurde, kann der Befund sogar unter Verwendung des Anforderungs-Idents weiterhin mittels „LG-Bericht“ übermittelt werden. In diesem Falle muss beachtet werden, dass die mitgeteilten Gebührenordnungspositionen (GOP) nicht für die eigene Abrechnung importiert werden dürfen.


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3. Dürfen bei identischem Empfänger Elektronische Überweisung und LG-Auftrag (LG-Auftrag bspw. bei Privatpatient) bzw. LG- und Laborberichte gemischt in einer LDT-Datei übertragen werden?


Der LG-Auftrag als auch der LG-Bericht können vollständig durch die Elektronische Überweisung bzw. Fachart-/Laborbericht abgebildet werden. Sofern dennoch nicht gänzlich auf die LG-Satzarten verzichtet werden kann, ist auch dies technisch im LDT möglich.


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4. Wie kann das PVS bei quartalsübergreif. Aufträgen aus 3/08 erkennen, ob die in 4/08 mitgeteilten Leist. noch durch den einsendenden Arzt abgerechnet werden können/müssen? Im PVS liegt keine Info vor, da die Laborkarte analog angelegt u versandt wurde?


Im Laborbericht ist das „Eingangsdatum des Auftrags im Labor“ enthalten. Liegt dieses Datum vor dem 01.10.2008, kann das Praxisverwaltungssystem (PVS) des einsendenden Arztes die mitgeteilten Leistungen noch abrechnen.


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5. Verwendet der Kunde weiterhin die optionale Ident Nummer, muss diese dann auch verbindlich in dem PDF-417 enthalten sein?


Ja.


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6. Muss die Individuallösung das Generieren und Ausdrucken des Barcodes unterstützen, wenn im Vorhinein feststeht, dass LG und Mitglieder der LG, diesen nicht benutzen werden? Alle setzen dieselbe Software ein, die ansonsten nicht weiter vertrieben wird.


Die Forderung des Barcodes beruhte auf der Tatsache, dass nicht das PVS die Entscheidung treffen soll, sondern die Arztpraxis /LG selbst. Im Falle einer Individuallösung hat die Arztpraxis /LG im Vorfeld entschieden und müsste den Barcode nicht realisieren.


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7. Im KVDT ist als Pflichtfeld der betriebswirtschaftlich kalkulierte Preis zu füllen. Dieser ist nunmehr nicht mehr zu übermitteln. Welcher Eintrag ist im Pflichtfeld vorzunehmen?


Der betriebswirtschaftlich kalkulierte Preis (FK 5044) wird hingegen nicht mehr benötigt, bleibt jedoch aus Kompatibilitätsgründen zu Vorquartalsfällen formal erhalten.
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8. Welche LANR ist im KVDT zu übermitteln?


Bezüglich der Abrechnung von Laborgemeinschaften ist eine juristische Klarstellung getroffen worden, dass bei Anforderung an eine LG der einweisende stets auch als der durchführende Arzt anzusehen ist. Somit sind die abzurechnenden Leistungen nicht durch die Betriebsstättennummer und LANR des jeweiligen Laborarztes zu kennzeichnen, sondern mit denen des Einweisers.
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Letzte Änderung 17.11.2008