Laborreform

FAQ-Katalog: Muster 10A

 
1. Was und in welchem Fall ist im Barcode PDF 417 bzw. auf dem Muster 10A im Feld „Sonstiges“ einzutragen? 2. Ist der „Anforderungs-Ident“ zwingend in dem zweidimensionalen Barcode anzugeben? 3. Wenn gemäß Muster 10A die Analyse 61 „Sonstiges“ angefordert wird, was ist dann im Freitextfeld im zweidimensionalen Barcode anzugeben und muss diese Information in das Kästchen unten rechts gedruckt werden? 4. Kann der Ausdruck und Versand von Muster 10A entfallen, wenn der Auftrag elektronisch per LDT übermittelt wird? 5. Müssen die Laboranalysen, wenn sie bereits im Barcode codiert sind, zusätzlich auf Muster 10A markiert sein? 6. Kann das Diagnosenfeld auf Muster 10A auch als Auftragsfeld verwendet werden, um die Anforderungen auch in Klartext angeben zu können? 7. Muss auf Muster 10A ein Stempel aufgedruckt werden? 8. Müssen die Analysefelder manuell mit Bleistift oder per EDV (mit welchem Zeichen) ausgefüllt werden? 9. Gibt es kostenlose Tools, um den Barcode zu erzeugen? 10. Wie ist in der Laborgemeinschaft zu verfahren, wenn der ICD-10-Code nicht vom Einsender auf dem Muster 10A angegeben wurde? 11. Sind im Diagnosenfeld des Musters 10A neben ICD 10-Diagnosen auch Befunde und ggf. Medikation zulässig? 12. Ergibt sich aus der Verwendung eines zweidimensionalen Barcodes ein erhöhter Verwaltungsaufwand? 13. Wie wird mit Nachforderungen verfahren und wie wird der erhöhte Aufwand bei einigen Befunden vergütet? 14. Sind Weiter-Überweisungen durch die LG möglich? 15. Kann für die Anforderung von Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM bei Laborgemeinschaften anstelle des Musters 10A das Muster 10 verwendet werden? 16. Können Parameter telefonisch nachgefordert werden, falls diese bei der Anforderung vergessen worden sind? 17. Ist es zwingend notwendig bei jeder Anforderung mit dem Muster 10A die Abnahmezeit und das Abnahmedatum in die dafür vorgesehenen Felder einzutragen?



1. Was und in welchem Fall ist im Barcode PDF 417 bzw. auf dem Muster 10A im Feld „Sonstiges“ einzutragen?


Wenn der Code „61“ angekreuzt wurde, steht das bis zu 60 Zeichen umfassende Freitextfeld zur Verfügung, welches genau eine Analyse beinhalten darf, die nicht über das Anforderungsfeld definiert ist. Alternativ kann genau ein Profil darüber definiert werden. Mehrere Profile sind nicht zulässig.


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2. Ist der „Anforderungs-Ident“ zwingend in dem zweidimensionalen Barcode anzugeben?


Nein. Der Anforderungs-Ident ist optional und ermöglicht eine leichtere Zuordnung zwischen Auftrag/ Befund zu dem jeweiligen Patienten. Diese Zuordnung kann ebenfalls ohne Anforderungs-Ident mittels Name/ Geburtsdatum erfolgen, ist in der Regel jedoch weitaus fehleranfälliger.


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3. Wenn gemäß Muster 10A die Analyse 61 „Sonstiges“ angefordert wird, was ist dann im Freitextfeld im zweidimensionalen Barcode anzugeben und muss diese Information in das Kästchen unten rechts gedruckt werden?


Der Parameter „Sonstiges“ kann gewählt werden, wenn eine nicht im Muster 10A vorhandene Analyse aus dem Kapitel 32.2 oder ein Profil angefordert werden soll, welches dann im Freitextfeld näher zu spezifizieren ist. Da kein einheitliches Leistungsverzeichnis existiert, müssen sich die Mitglieder der Laborgemeinschaft optimalerweise auf eine Konvention /Bezeichnung im Vorfeld abstimmen.


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4. Kann der Ausdruck und Versand von Muster 10A entfallen, wenn der Auftrag elektronisch per LDT übermittelt wird?


Aufgrund bestehender Nachweis- und Aufbewahrungsfristen kann der Ausdruck von Muster 10A derzeit nicht entfallen.


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5. Müssen die Laboranalysen, wenn sie bereits im Barcode codiert sind, zusätzlich auf Muster 10A markiert sein?


Neben der Codierung im zweidimensionalen Barcode müssen die Analysen zusätzlich auf dem Muster 10A optisch sichtbar markiert sein. Das bedeutet keinen Mehraufwand, da es bei Verwendung des zweidimensionalen Barcodes ohnehin erforderlich ist, das BFB-Muster 10A elektronisch am PC auszufüllen, da nur so eine Generierung des Barcodes möglich ist.

Das konventionelle Muster 10A ist nur dann am PC auszufüllen, wenn auch der zweidimensionale Barcode generiert und die Auswertung in der LG mittels Barcode in der LG erfolgen soll. In diesem Falle ist darüber hinaus die Verwendung eines Laserdruckers erforderlich.

Alternativ ist der Ausdruck von Muster 10A auch ohne Barcode und mit Nadeldrucker möglich.


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6. Kann das Diagnosenfeld auf Muster 10A auch als Auftragsfeld verwendet werden, um die Anforderungen auch in Klartext angeben zu können?


Nein. Das Diagnosenfeld ist ausschließlich für ICD-Codes und Klartextangaben zur Diagnose vorgesehen.


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7. Muss auf Muster 10A ein Stempel aufgedruckt werden?


Nein. Der die Laborleistung veranlassende Vertragsarzt ist Mitglied der LG, die seine Untersuchungen durchführt. Daher ist weder Stempel noch Unterschrift erforderlich.


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8. Müssen die Analysefelder manuell mit Bleistift oder per EDV (mit welchem Zeichen) ausgefüllt werden?


Die Analysen sind mittels waagerechten Strichs zu markieren (manuell oder per EDV). Sofern der Barcode eingesetzt wird, muss das Formular ohnehin am PC ausgefüllt werden, in diesem Fall kann die EDV auch ohne Mehraufwand die entsprechenden Analysen markieren, was auch erforderlich ist, falls der Barcode mal nicht lesbar sein sollte.


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9. Gibt es kostenlose Tools, um den Barcode zu erzeugen?


Unter http://sourceforge.net/projects/itext/ können Sie eine Bibliothek inklusive Tutorial downloaden (Klasse „com.lowagie.text.pdf.BarcodePDF417“).


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10. Wie ist in der Laborgemeinschaft zu verfahren, wenn der ICD-10-Code nicht vom Einsender auf dem Muster 10A angegeben wurde?


  1. Ist der ICD-10-Code zwingend verpflichtend anzugeben oder reicht eine ärztliche Diagnose aus?

    Nach § 295 SGB V ist der ICD-10-Code verpflichtend anzugeben. Zusätzlich kann ein Klartext aufgetragen werden.

  2. Muss die Laborgemeinschaft den ICD-10-Code beim Einsender nachfordern?

    Die Übergangsregelung wird über das 4. Quartal 2008 hinaus fortgeführt. Sollte der ICD-10-Code durch den Einsender nicht angegeben worden sein, so ist dieser nicht nachzufordern. Gegenüber der Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung füllt die Laborgemeinschaft das Feld mit den Angaben „UUU“.

  3. Muss der ICD-10-Code zwingend auf dem Muster 10A angegeben werden oder kann dieser auch bereits aus in der Labor EDV vorhandenen Daten in der Abrechnung hinzugefügt werden?

    Wenn die Klartextdiagnose vorliegt, kann der ICD-10-Code hinzu gefügt werden.

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11. Sind im Diagnosenfeld des Musters 10A neben ICD 10-Diagnosen auch Befunde und ggf. Medikation zulässig?


Ja.


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12. Ergibt sich aus der Verwendung eines zweidimensionalen Barcodes ein erhöhter Verwaltungsaufwand?


Der zweidimensionale Barcode ermöglicht zusammen mit einem Laserdrucker einer Blanko-Formularbedruckung. Im zweidimensionalen Barcode sind sämtliche Patienten- und Anforderungsdaten enthalten. Hierdurch und durch Einsatz eines kostengünstigen Barcode-Lesegerätes erhöht sich die Datensicherheit und somit ist ein geringerer Personaleinsatz möglich. Kostenintensiver, fehleranfälliger und personalaufwändiger ist das Einlesen der Daten mittel Scanner. Letztendlich dient die KBV-Lösung auch der Entbürokratisierung und stellt den Weg zur papierlosen Praxis dar.

Zwar ist die Ausstattung mit Laserdruckern optional, ist aber im originären Interesse der Laborgemeinschaften.


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13. Wie wird mit Nachforderungen verfahren und wie wird der erhöhte Aufwand bei einigen Befunden vergütet?


Die Nachforderung von beim ersten Ausfüllen des Anforderungsformulars vergessener Parameter sowie die Handhabung als eilig gekennzeichneter Parameter stellen keine neue Problematik dar. Eilige Proben können in eigens für solche Proben freigehaltenen Gerätepositionen bearbeitet werden. Der Mehraufwand ist wie bisher für die Übermittlung den anfordernden Ärzten in Rechnung zu stellen. Ein neuer Anforderungsschein Muster 10A ist notwendig. Der Aufwand für eilige Befunde wird nicht gesondert vergütet.


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14. Sind Weiter-Überweisungen durch die LG möglich?


Nein.


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15. Kann für die Anforderung von Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM bei Laborgemeinschaften anstelle des Musters 10A das Muster 10 verwendet werden?


Nein, die Verwendung des Musters 10 ist nur bei Überweisung an Laborärzte einzusetzen. Als Anforderungsschein für die Erbringung von Laborleistungen des Abschnitts 32.2 durch Laborgemeinschaften ist das Muster 10A verbindlich einzusetzen. Eine Ausnahmeregelung für die Verwendung des Musters 10 oder anderer Anforderungsscheine alternativ zum Muster 10A besteht nicht. Aufgrund aktuell kursierender Rundschreiben aus Laborpraxen, welche anstelle des Musters 10A für die Anforderung von Laborleistungen gegenüber Laborgemeinschaften das Muster 10 zugrunde legen, prüft die Kassenärztliche Bundesvereinigung hierzu die Notwendigkeit der Aufnahme einer weiteren Klarstellung im Bundesmantelvertrag, welche Laborgemeinschaften dazu verpflichtet, die Anforderungsscheine nach Muster 10A zu archivieren und auf Aufforderung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Einsichtnahme vorzulegen.

Es wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Muster 10 einen Überweisungsschein darstellt. Somit sind durch das Muster 10 an den Laborarzt überwiesene Leistungen ausschließlich durch diesen zu erbringen und abzurechnen. Rückerstattungen des Laborarztes aus Vergütungen für via Muster 10 an diesen überwiesene Laborleistungen an den veranlassenden Arzt sind unzulässig.
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16. Können Parameter telefonisch nachgefordert werden, falls diese bei der Anforderung vergessen worden sind?


Ja, eine telefonische Nachforderung in der LG ist möglich, allerdings muss erneut ein Muster 10A ausgefüllt und an die LG übermittelt werden.


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17. Ist es zwingend notwendig bei jeder Anforderung mit dem Muster 10A die Abnahmezeit und das Abnahmedatum in die dafür vorgesehenen Felder einzutragen?


Nein, das ist nicht der Fall. Die Felder „Abnahmedatum“ und „Abnahmezeit“ sind nach der Beschreibung in der Vordruckvereinbarung nicht verpflichtend auszufüllen. Sofern aber das Abnahmedatum als auch die Abnahmezeit für die Untersuchung medizinisch notwendig und indiziert sind, sind die Angaben in der vorgeschriebenen Form in die dafür vorgesehenen Felder einzutragen. Es ist sichergestellt, dass auch im Labordatenträger diese Felder nicht als Pflichtfelder definiert sind.
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Letzte Änderung 17.11.2008