Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl ambulant als auch stationär erbracht. Patienten werden aufgrund einer Erkrankung häufig in mehreren Sektoren behandelt. So kann auf die Diagnostik in einer Arztpraxis eine Therapie im Krankenhaus folgen, an die sich eine Rehabilitation anschließt.
Die strikte Sektorierung im deutschen Gesundheitswesen mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeiten und Finanzierungsformen hat das Zusammenwachsen der unterschiedlichen Bereiche bislang erschwert. In jedem Sektor gelten andere Regeln.
Zumindest für die Qualitätssicherung soll sich dies ändern: Künftig soll es in der ambulanten und stationären Versorgung einheitliche Qualitätsstandards geben. Dies hat der Gesetzgeber so festgelegt und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seit dem 1. Juli 2008 verpflichtet, einrichtungsübergreifende, an der Ergebnisqualität ausgerichtete Maßnahmen grundsätzlich sektorenübergreifend zu erlassen.
Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung betrifft Leistungen, die in beiden Sektoren gleichermaßen erbracht werden, sowie sektorenübergreifende Behandlungsabläufe.
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Die Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach Paragraf 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 13 i. V. m. Paragraf 137 Absatz 1 Nr. 1 des Fünften Sozialgesetzbuches ist am 2. Dezember 2010 in Kraft getreten. Mit dieser durch den G-BA im April 2010 verabschiedeten Richtlinie sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung einheitlicher Qualitätsstandards in der ambulanten und stationären Versorgung geschaffen worden. Behandlungsergebnisse können sektorenübergreifend erfasst und bewertet werden. Die Richtlinie beschreibt die Strukturen, die zur Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung erforderlich sind, und legt die Aufgaben der beteiligten Organisationen fest. Zu bildende Landesarbeitsgemeinschaften (Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung, Landeskrankenhausgesellschaft, Verbände der Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen) treffen auf Landesebene alle wichtigen Entscheidungen über die Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Einführung und Umsetzung der ersten sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsmaßnahmen sind für das Jahr 2014 geplant. Der G-BA beauftragt ein unabhängiges Institut nach Paragraf 137a des Fünften Sozialgesetzbuches (AQUA - Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH Göttingen), für ausgewählte Themen Qualitätsindikatoren und die Instrumente der Qualitätsmessung und -darstellung zu entwickeln. |
