Gesetzliche Grundlagen zu Qualitätsmanagement in Praxen
Zum 01.01.2004 wurde das fünfte Sozialgesetzbuches geändert:
(Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung)
- §135a (2)
Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser (...) sind (...) verpflichtet, (...)
einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln."
Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) eingeführt werden soll. Diese Aufgabe obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)
- § 137 (1) (Fassung ab 01.07.2008, vormals §136a (1))
Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt für die vertragsärztliche Versorgung und für zugelassene Krankenhäuser durch Richtlinien (...)
1. die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2, § 115b Abs. 1 Satz 3 und § 116b Abs. 4 Satz 4 und 5 unter Beachtung der Ergebnisse nach § 137a Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (...).
Die 'Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung' des GBA ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. In ihr werden Grundelemente und Instrumente des QM konkret benannt sowie Übergangsfristen zur Einführung und zum Nachweis eines internen Qualitätsmanagement festgelegt.
Es besteht keine Pflicht zur Zertifizierung nach einem QM-System.
Das Wichtigste hierzu finden Sie zusammengefasst in der "Kurzinformation" und den "Häufig gestellten Fragen zur 'QM-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung'" s. unten. Den genauen Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter http://www.kbv.de/rechtsquellen/130.html oder unter http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/18/.
Weitere Informationen zu QM finden Sie auch unter "Häufig gestellte Fragen zum Thema QM und QEP®".
| Titel | Stand | Datei | |
|---|---|---|---|
| Kurzinformation zur 'QM-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung' | 05/2007 | ||
| Häufig gestellte Fragen zur 'QM-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung' | 03/2007 | ||
| Zuordnung der QEP®-Kernziele aus dem Qualitätsziel-Katalog zur 'QM-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung' des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) | 09/2006 | ||
