Evaluation der DMP
Der Gesetzgeber hat im § 137f-g SGB V die Krankenkassen dazu verpflichtet, eine externe Evaluation der DMP durch unabhängige Sachverständige auf der Grundlage allgemein anerkannter wissenschaftlicher Standards zu veranlassen und diese zu veröffentlichen. Inzwischen liegen erste Evaluationsergebnisse für die deutschen DMP vor. Die Evaluationsberichte sind fester Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen. Die aktuelle Fassung der Evaluationskriterien des Bundesversicherungsamtes (BVA) kann auf der Webseite des BVA eingesehen werden.
