Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage der strukturierten Behandlungsprogramme bildet der § 137f-g
Der Auswahl der Erkrankungen liegen folgende gesetzlich festgelegte Kriterien zu Grunde
- Zahl der von der Krankheit betroffenen Versicherten
- Möglichkeit zur Verbesserung der Qualität der Versorgung
- Verfügbarkeit von evidenzbasierten Leitlinien
- sektorenübergreifender Behandlungsbedarf
- Beeinflussbarkeit des Krankheitsverlaufs durch Eigeninitiative des Versicherten
- hoher finanzieller Aufwand der Behandlung
Gesetzlich festgelegte inhaltliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Behandlungsprogramme sind:
- Behandlung nach aktuellem Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder der jeweils besten verfügbaren Evidenz
- Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Einschreibung des Versicherten in das Programm
- Schulungen der Leistungserbringer und Versicherten
- Dokumentation der Befunde, therapeutischen Maßnahmen und Behandlungsergebnisse
- Bewertung der Wirksamkeit und Kosten der DMP.
Übersicht der Rechtsverordnungen zur Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSA)
In der nächsten Tabelle ist eine vollständige Übersicht der DMP-relevanten Verordnungen der RSA zu finden. Eine ergänzende grafische Darstellung als Zeitleiste steht im Downloadbereich zur Verfüung.
