Disease-Management-Programme

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage der strukturierten Behandlungsprogramme bildet der § 137f-g SGB V. Eingeführt wurden die Programme mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 10. Dezember 2001. Vom 1. Januar 2002 an waren die DMP an die Mechanismen des Risikostrukturausgleichs gekoppelt und die gesetzlichen Krankenkassen erhielten für jeden eingeschriebenen DMP-Patienten Geld aus diesem Ausgleich. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 1. April 2007 hat der Gesetzgeber mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 auch die DMP-Finanzierung geändert. Er ist Grundlage einer neuen zielgenauen Umverteilung und versorgungsorientierten Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen für ihre Versicherten Grundpauschalen sowie alters- und risikojustierte Zu- und Abschläge. Zudem bekommen die Krankenkassen für in DMP eingeschriebene Versicherte eine so genannte Programmkostenpauschale und bei der Ermittlung der standardisierten Verwaltungskosten sollen auch die DMP-Verwaltungskosten berücksichtigt werden. Die Krankenkassen können  im Rahmen der Wahltarife besondere Tarife anbieten (z.B. Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen).

Der Auswahl der Erkrankungen liegen folgende gesetzlich festgelegte Kriterien zu Grunde

  • Zahl der von der Krankheit betroffenen Versicherten
  • Möglichkeit zur Verbesserung der Qualität der Versorgung
  • Verfügbarkeit von evidenzbasierten Leitlinien
  • sektorenübergreifender Behandlungsbedarf
  • Beeinflussbarkeit des Krankheitsverlaufs durch Eigeninitiative des Versicherten
  • hoher finanzieller Aufwand der Behandlung

Gesetzlich festgelegte inhaltliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Behandlungsprogramme sind:

  • Behandlung nach aktuellem Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder der jeweils besten verfügbaren Evidenz
  • Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Einschreibung des Versicherten in das Programm 
  • Schulungen der Leistungserbringer und Versicherten
  • Dokumentation der Befunde, therapeutischen Maßnahmen und Behandlungsergebnisse
  • Bewertung der Wirksamkeit und Kosten der DMP.

Übersicht der Rechtsverordnungen zur Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSA)

In der nächsten Tabelle ist eine vollständige Übersicht der DMP-relevanten Verordnungen der RSA zu finden. Eine ergänzende grafische Darstellung als Zeitleiste steht im Downloadbereich zur Verfüung.  

 

 

DMP relevante Verordnungen der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Verordnung in Kraft getreten am Inhalt
23. RSA-ÄndV 17. 12. 2010 Übergangsregelung zur weiteren Aufbewahrung von DMP-Daten (Löschungsfrist)
20. RSA-ÄndV 01.07.2009
  • Aktualisierung DMP Diabetes mellitus Typ2 (Anlage 1 RSAV), DMP KHK (Anlage 5 RSAV) und DMP Diabetes mellitus Typ1 (Anlage 7 RSAV)
  • rechtliche Grundlage für das Modul für chronische Herzinsuffizienz für DMP KHK (Anlage 5a RSAV)
18. RSA-ÄndV 19.11.2008
  • Die Frist zur Übermittlung von DMP-Dokumentationen (Doku) aus dem 3.Quartal 2008 wurde um ein Quartal verlängert (von 12 auf 15 Monate) - Ausnahmeregelung
17. RSA-ÄndV 01.04.2008

Regelungen

  • zu einer vereinfachten, indikationsübergreifenden Doku für alle DMP
  • (außer Brustkrebs)
  • zu elektronischer Doku
  • zu Evaluation und Q-Sicherung
GKV-WSG 01.04.2007 Artikel 38 beinhaltet:
  • Änderungen in der RSA
  • Reduzierung des bürokratischen Aufwandes
  • vereinfachte Doku medizin. Daten
  • Beschluß zur Umstellung auf elektron. Doku ab 1.04.08
13. RSA-ÄndV 01.02.2006
  • Anpassung Brustkrebs (Anlage 3 RSAV) an neueste medizin. Erkenntnisse
  • überarbeitete Doku DMP Brustkrebs
  • ergänzende Regelungen zur elektron. Doku und zur Evaluation der Programme
12. RSA-ÄndV 01.09.2005
  • Anpassung Diabetes mellitus Typ2 (Anlage1 RSAV) an neueste medizin. Erkenntnisse
  • Verfahrensvorschrift zur Übermittlung von Doku-Daten im DMP
11. RSA-ÄndV 01.01.2005
  • Rechtliche Grundlage für DMP Asthma bronchiale und DMP Chronische obstruktive Lungenerkrankungen (COPD)
9. RSA-ÄndV 01.03.2004
  • Rechtliche Grundlage für DMP Diabetes mellitus Typ1
  • Vereinfachung der Abläufe und Doku für DMP Diabetes mellitus Typ2 und KHK
7. RSA-ÄndV 01.05.2003
  • Rechtliche Grundlage für DMP konorare Herzkrankheit (KHK)
6. RSA-ÄndV 01.01.2003
  • Anpassung Doku DMP Diabetes mellitus Typ2, Reduzieurng des Datenaustauschs
4. RSA-ÄndV 01.07.2002
  • Rechtliche Grundlage für DMP Diabetes mellitus Typ2 und DMP Brustkrebs
  • Anlagen beinhalten Anforderungen an Programme, evidenzbasierte Leitlinien, Erfassungsdaten (Erstdoku)
 
Dokumente zum Download
Titel/Thema Datum Art/Größe
RSA ÄndV Zeitleiste 24.01.2011 PDF-Dokument zum Download _20 KB
RSA tabellarsche Form 24.01.2011 PDF zum Download _20 KB
 
Letzte Änderung 24.01.2011