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01438Telefonische Kontaktaufnahme Telemedizin

Beschreibung

Telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 04414, 04416, 13574 oder 13576

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

höchstens dreimal im Krankheitsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01438 ist nur in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen die Gebührenordnungsposition 04414, 04416, 13574 oder 13576 berechnet wurde.
Entgegen Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen ist die Gebührenordnungsposition 01438 im Behandlungsfall auch neben den Versicherten- und Grundpauschalen berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01435

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)88
Gesamt (Euro)10,50