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01602Mehrfertigung (z. B. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt

Beschreibung

Gebührenordnungsposition für die Mehrfertigung (z. B. Kopie) eines Berichtes oder Briefes nach den Gebührenordnungspositionen 01600, 01601, 01794, 01841 oder 08575 an den Hausarzt gemäß § 73 Abs. 1b SGB V

Anmerkung

Bei der Berechnung der Gebührenordnungsposition 01602 ist auf dem Behandlungsausweis die Arztabrechnungsnummer oder der Name des Hausarztes gemäß § 73 Abs. 1b SGB V anzugeben.
Die Gebührenordnungsposition 01602 für die Kopie eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt ist nur berechnungsfähig, wenn bereits ein Bericht oder Brief an einen anderen Arzt erfolgt ist.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall17210, 19210, 24210, 24211, 24212, 25210, 25211, 25213, 25214

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)12
Gesamt (Euro)1,43