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01910Dauer mehr als 2 Stunden

Beschreibung

Beobachtung und Betreuung nach Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs

Dauer mehr als 2 Stunden

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01911 ist nur nach Durchführung eines medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs entsprechend der Gebührenordnungsposition 01906 berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01857, 02100, 02101, 02102, 307101.5, 31.3, 36.3

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)443
Gesamt (Euro)52,87