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04413Funktionsanalyse Defibrillator/Kardioverter

Beschreibung

Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 04413 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Die Gebührenordnungspositionen 04413 und 04414 sind in Summe höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Bei Versicherten, bei denen gleichzeitig eine Strahlentherapie durchgeführt wird, besteht mit Begründung im Krankheitsfall keine Obergrenze. Als Begründung ist der ICD-10-Kode der für die Strahlentherapie maßgeblichen Erkrankung bei der Abrechnung anzugeben.
Die Gebührenordnungsposition 04413 ist einmal im Krankheitsfall neben der Gebührenordnungsposition 13584 berechnungsfähig. Zum Zweck der Umprogrammierung oder bei nicht vorhergesehener Inanspruchnahme ist die Gebührenordnungsposition 04413 weitere zweimal im Krankheitsfall neben der Gebührenordnungsposition 13584 berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung04414
im Behandlungsfall04220, 04221, 04411, 04415, 04416, 36881, 36882, 368834.4.2, 4.4.3, 4.5

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)732
Gesamt (Euro)87,36