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04530Zusatzpauschale pädiatrische Pneumologie

Beschreibung

Zusatzpauschale pädiatrische Pneumologie

Obligater Leistungsinhalt

und/oder

und/oder

und/oder

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Entgegen 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 04530 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Bestimmung von Hämoglobin(en) (z.B. Met-Hb, CO-Hb) mittels des für die Oxymetrie bzw. für die Blutgasanalyse eingesetzten Gerätes verfügt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung02330
im Behandlungsfall04220, 04221, 045364.4, 4.5.1, 4.5.3, 4.5.4, 4.5.5

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)311
Gesamt (Euro)37,11