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04532Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 04530 für die Durchführung eines unspezifischen bronchialen Provokationstests

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 04530 für die Durchführung eines unspezifischen bronchialen Provokationstests

Obligater Leistungsinhalt

oder

Fakultativer Leistungsinhalt

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 04532 ist nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig. Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 04532 ist die Erfüllung der notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen für eine gegebenenfalls erforderliche notfallmedizinische Versorgung.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall04220, 04221, 04536, 36882, 368834.4, 4.5.1, 4.5.3, 4.5.4, 4.5.5

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)367
Gesamt (Euro)43,80