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05227Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 05210 bis 05212

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 05210 bis 05212,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 05227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01522, 01540, 01541, 01542, 01543, 01544, 01545, 01549, 02102
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)3
Gesamt (Euro)0,36