EBM-Logo
13227Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13210 bis 13212

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13210 bis 13212,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)9
Gesamt (Euro)1,07