EBM-Logo
13294Zuschlag für die angiologisch-internistische Grundversorgung

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13290 bis 13292 für die angiologisch-internistische Grundversorgung,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 13294 kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen 01444, 01450, 01473, 01475, 01546, 01615, 01640 bis 01642, 01647, 01648, 01670 bis 01672, 13290 bis 13292, 13295 bis 13298 und/oder 32001 berechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)41
Gesamt (Euro)4,89