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13347Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13340 bis 13342

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13340 bis 13342,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13347 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)3
Gesamt (Euro)0,36