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13597Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13590 bis 13592

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13590 bis 13592,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13597 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)9
Gesamt (Euro)1,07