EBM-Logo
13644Zuschlag für die pneumologisch-internistische Grundversorgung

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13640 bis 13642 für die pneumologisch-internistische Grundversorgung,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 13644 kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen 01444, 01450, 01471, 01546, 01615, 01640 bis 01642, 01647, 01648, 01670 bis 01672, 13640 bis 13642, 13645 bis 13648 und/oder 32001 berechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)41
Gesamt (Euro)4,89