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13651Zuschlag unspezifischer Provokationstest

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 13650 für die Durchführung eines unspezifischen bronchialen Provokationstests

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13651 ist nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig.
Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 13651 ist die Erfüllung der notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen für eine gegebenenfalls erforderliche notfallmedizinische Versorgung.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung30122
im Behandlungsfall13210, 13211, 13212, 13661, 36882, 3688313.2.2, 13.3.1, 13.3.2, 13.3.3, 13.3.4, 13.3.5, 13.3.6, 13.3.8

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)367
Gesamt (Euro)43,80