EBM-Logo
16218Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 16210 bis 16212

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 16210 bis 16212,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 16218 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)6
Gesamt (Euro)0,72