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21227Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21210 bis 21212

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21210 bis 21212,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 21227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)6
Gesamt (Euro)0,72