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Beschreibung
Grundpauschale für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01436, 23214 | |
im Behandlungsfall | 01600, 01601 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 79 |
Gesamt (Euro) | 9,43 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024