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23214Grundpauschale Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Beschreibung

Grundpauschale für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 23214 ist nur von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, die die Voraussetzungen nach den §§ 5 Abs. 4 oder 6 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen erfüllen und über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung verfügen, berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung23210, 23211, 23212

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)293
Gesamt (Euro)34,97