EBM-Logo
23220Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung)

Beschreibung

Psychotherapeutisches Gespräch als Einzelbehandlung

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je vollendete 10 Minuten, höchstens 15-mal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 23220 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig und dies durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 23220 im Zusammenhang mit der Versorgung gemäß den Leistungen des Abschnitts 37.5 (KSVPsych-RL) ist durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. In diesem Fall ist die Gebührenordnungsposition 23220 höchstens 20-mal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Bei der Nebeneinanderberechnung der Gebührenordnungspositionen 23210 bis 23212, 23214 und 23220 ist eine Gesprächsdauer von mindestens 20 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 23220.
Bei der Nebeneinanderberechnung der Gebührenordnungspositionen 35111 bis 35113, 35120 und 23220 ist jeweils eine mindestens 10 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 23220.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218, 30930, 30931, 30932, 30933, 35100, 35110, 35130, 35131, 35140, 35141, 35142, 35150, 35151, 35152, 35163, 35164, 35165, 35166, 35167, 35168, 35169, 35173, 35174, 35175, 35176, 35177, 35178, 3517935.2

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)154
Gesamt (Euro)18,38