- Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts setzt eine besondere ärztliche Qualifikation - bei Erstantrag die Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin - und eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung voraus.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024