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30702Zusatzpauschale Schmerztherapie

Beschreibung

Zusatzpauschale für die schmerztherapeutische Versorgung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V

Obligater Leistungsinhalt

und/oder

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Zusatzpauschale 30702 ist in demselben Arztfall nur neben der Grundpauschale 30700, nicht neben einer anderen Versichertenpauschale, Grundpauschale bzw. Konsiliarpauschale berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung03030, 04030, 05360, 30930, 30931, 30932, 3093335.1, 35.2
im Behandlungsfall01600, 01601, 03040, 03220, 03221, 04040, 04220, 04221

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)498
Gesamt (Euro)59,43